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   BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 314/86   

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https://dejure.org/1988,10631
BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 314/86 (https://dejure.org/1988,10631)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1988 - 8 AZR 314/86 (https://dejure.org/1988,10631)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1988 - 8 AZR 314/86 (https://dejure.org/1988,10631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, wenn er aufgrund Arbeitsunfähigkeit gehindert war den Urlaub vorher zu nehmen - Beschränkung des Urlaubsanspruchs auf bestimmte Zeiträume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 314/86
    Auch dann ist der Urlaubsanspruch in seinem Bestand auf die genannten Zeiträume beschränkt (Bestätigung BAG Urteil vom 13.05.1982, 6 AZR 360/80 = BAGE 39, 52 [BAG 13.05.1982 - 2 AZR 87/80] und vom 14.05.1986, 8 AZR 498/84 = BAGE 52, 63.

    Bereits der Sechste Senat hat in seinem Urteil vom 13. Mai 1982 (BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung) die Rechtsprechung des Fünften Senats aufgegeben.

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 498/84

    Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Erlöschen des Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 314/86
    Auch dann ist der Urlaubsanspruch in seinem Bestand auf die genannten Zeiträume beschränkt (Bestätigung BAG Urteil vom 13.05.1982, 6 AZR 360/80 = BAGE 39, 52 [BAG 13.05.1982 - 2 AZR 87/80] und vom 14.05.1986, 8 AZR 498/84 = BAGE 52, 63.

    Dieser Rechtsprechung folgt der erkennende Senat seit seinem Urteil vom 14. Mai 1986 (BAGE 52, 63 = AP Nr. 3 zu § 8 d MuSchG 1968).

  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 314/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung) kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadenersatz Urlaub (Ersatzurlaub) in gleicher Höhe verlangen (§ 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 314/86
    Auch dann ist der Urlaubsanspruch in seinem Bestand auf die genannten Zeiträume beschränkt (Bestätigung BAG Urteil vom 13.05.1982, 6 AZR 360/80 = BAGE 39, 52 [BAG 13.05.1982 - 2 AZR 87/80] und vom 14.05.1986, 8 AZR 498/84 = BAGE 52, 63.
  • BAG, 13.11.1969 - 5 AZR 82/69

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsverwirklichung - Selbstmordversuch

    Auszug aus BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 314/86
    Unter Berufung auf eine Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 22, 211 = AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung) hat es die Ansicht vertreten, daß bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG nicht einschlägig sei.
  • BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 755/85

    Voraussetzungen der Übernahme des Resturlaubs in das nächste Jahr - Bestimmung

    Auszug aus BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 314/86
    Vielmehr kann die Erfüllung des Urlaubsanspruchs zeitlich innerhalb der gesetzlichen oder tariflichen Befristung nachgefordert werden, gleichgültig, ob der Arbeitnehmer im Urlaub erkrankt war (§ 9 BUrlG) oder den Urlaub wegen Krankheit nicht hat antreten können (Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juni 1988 - 8 AZR 755/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
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